1. Beteiligte
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle teilnehmenden Personen (nachfolgend jeweils „Teilnehmer“), die sich verbindlich zur Teilnahme an der nachfolgend beschriebenen vereinseigenen Gruppenreise anmelden.
Rechtliches
Für das Alpine Wintercamp, organisiert vom Verein Bergwandercamp. Fassung 1.0 vom 17.09.2026.
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle teilnehmenden Personen (nachfolgend jeweils „Teilnehmer“), die sich verbindlich zur Teilnahme an der nachfolgend beschriebenen vereinseigenen Gruppenreise anmelden.
Die Veranstaltung ist eine vom Verein Bergwandercamp organisierte, nicht gewerbliche Freizeitveranstaltung.
Die Organisatoren des Vereins handeln ehrenamtlich.
Es wird ausdrücklich kein Pauschalreisevertrag begründet. Jeder Teilnehmer organisiert die Anreise und seine Teilnahme eigenverantwortlich.
Jeder Teilnehmer ist gefordert, sich an den Aufgaben zu beteiligen, die im Rahmen der Selbstversorgung anfallen.
Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Vereinsreise und dient vornehmlich den Vereinszwecken. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn der Teilnehmer volljährig ist und sich im Vorfeld für die Vereinsreise registriert hat und die Teilnahmebedingungen des Vereins akzeptiert. Die Teilnahme ist Mitgliedern und persönlich eingeladenen Gästen vorbehalten.
Jeder Teilnehmer wird auf einer internen Adressliste mit den für die Organisation und Durchführung der Reise notwendigen Kontaktdaten geführt.
Der Verein übernimmt ausschliesslich folgende Tätigkeiten:
Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Leistungen, Qualitätsstandards oder Betreuung.
Die Gesamtkosten, insbesondere Unterkunftsmiete, Nebenkosten, Endreinigung, Gemeinschaftsverpflegung, Betriebskosten und gegebenenfalls die Kosten für die Miete eines Transporters, werden kostendeckend geplant.
Die Kosten für den Skipass werden je nach Bezug einzeln mit den Teilnehmern abgerechnet.
Der Verein erzielt keinen Gewinn. Der bei der Anmeldung genannte Teilnahmebetrag ist ein Höchstbetrag. Ergibt die Abrechnung einen Fehlbetrag, wird höchstens ein Zuschlag von 40 Prozent dieses Betrags nachgefordert; weitergehende Fehlbeträge trägt der Verein. Überschüsse werden anteilig erstattet oder im Sinne des Vereinszwecks verwendet. Die Abrechnung erfolgt spätestens drei Monate nach Ende der Veranstaltung.
Der Teilnahmebetrag wird bezahlt, nachdem der Teilnehmer vom Verein eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung erhalten hat. Mit der Zahlung erklärt der Teilnehmer verbindlich seine Teilnahme.
Bei Rücktritt wird eine Entschädigung fällig, die sich nach dem Zeitpunkt richtet: bis 90 Tage vor Beginn 10 Prozent, bis 30 Tage 50 Prozent, danach 90 Prozent des Teilnahmebetrags.
Rückt ein Ersatzteilnehmer von der Warteliste nach, entfällt die Entschädigung.
Der Verein haftet für Schäden nur, soweit sie auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Der Verein ist nicht Betreiber der Unterkunft, der Skigebiete, Wandergebiete, Bergbahnen, Loipen und Ähnlichem. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei den jeweiligen Betreibern. Für Unfälle bei der Ausübung der Aktivitäten, für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände, für Handlungen anderer Teilnehmer und für Leistungen Dritter haftet der Verein nicht.
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil.
Der Abschluss geeigneter Versicherungen, zum Beispiel Auslandskranken-, Haftpflicht-, Unfall-, Reiserücktritts- und Bergekostenversicherung, liegt in der Verantwortung des Teilnehmers und wird dringend empfohlen.
Der Teilnehmer organisiert die An- und Abreise sowie die Freizeitgestaltung eigenverantwortlich.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, geltende Hausordnungen, Sicherheitsvorschriften und gesetzliche Regelungen einzuhalten.
Der Organisator übt während der Veranstaltung das Hausrecht im Rahmen der Vereinbarung mit dem Unterkunftsbetreiber aus.
Teilnehmer können bei erheblichen Verletzungen des Hausrechts ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Der Verein behält sich vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschliessen, wenn diese sich nicht entsprechend dem Vereinszweck verhalten.
Der Verein erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten ausschliesslich zur Organisation der Veranstaltung.
Rechtsgrundlage ist die DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. b, und das Schweizer Datenschutzgesetz.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung erforderlich ist.
Weitere Details sind zu finden unter Datenschutz im Web-Auftritt des Bergwandercamps.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Art. 20 Abs. 2 OR).
Die Statuten des Vereins gelten als Vertragsinhalt, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
Der Wortlaut steht unter Statuten.
Teilnahmebedingungen Alpines Wintercamp, Verein Bergwandercamp, Fassung 1.0 vom 17.09.2026.